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Lehren aus dem Faschismus werden gekippt

Die Gestapo (Geheime Staatspolizei) vollzog schrankenlosen Terror gegen Kommunisten, So­zialdemokraten, Christen, Gewerkschafter, Juden usw. Sie konnte faktisch „aus einer Hand“ verfolgen und verurteilen, foltern und morden. Willkür und Terror waren die Tagesordnung. Nach 1945 wurde in der BRD die Schlussfolgerung gezogen, Polizei und Geheimdienst zu trennen. Polizei wurde zu Ländersache erklärt und eine übergeordnete Bundespolizei verworfen.

Mit dem „Gemeinsamen Extremismus-und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)“, in dem Geheimdienst und Polizei zentral zusammenarbeiten, wurde diese Trennung und Dezentralisierung seit 2012 verstärkt unterhöhlt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) wird im Rahmen der sogenannten „Zentralstellenfunktion“ als führende Polizeibehörde ausgebaut. Das neue BKA-Gesetz vom Mai 2018 ermöglicht, dass es zur „Gefahrenabwehr“ handeln kann, wenn „das individuelle Verhaltender betroffenen Person die konkrete Wahrscheinlichkeit ableitet, dass sie in absehbaren Zeitraum eine terroristische Straftat begehen wird.

Das BKA hat sowohl Befugnisse zur Überwachung, Be­spitzelung und Koordinierung als auch „im-perative Befugnisse“. Es kann „Aufenthaltsvorgaben oder Kontaktverbote sowie Fußfesseln für Gefährder“ verfügen. Die neuen Landespolizeigesetze wollen auch der Länderpolizei geheimdienstliche Befugnisse geben.

M. Löffelmann, Richter am Landgericht München, bei der Anhörung zum Bayrischen Polizeiaufgabengesetz: „Durch Ausdehnung der Befugnisse auf bloß vermutete Straftaten wird die Polizei dem Verfassungsschutz deutlich ähnlicher.“